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Aufsichtspflicht: Kinder unter 14 Jahren dürfen den Park nur Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten. Dies gilt auch für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes nicht in der Lage sind, die Parkregeln zu beachten. Die Eltern, beziehungsweise die Aufsichtsperson sind in der Pflicht, Ihre Aufsichtspflicht sorgfältig auszuüben, um Schäden und mögliche Haftungsfälle zu vermeiden. |
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Hunde müssen immer angeleint und auf den Gehwegen geführt werden. Parkzutritt nur mit unserer Hundetoilette (an der Parkkasse erhältlich). Halten Sie ausreichend Abstand zu Kindern und den anderen Tieren |
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Auf dem Gelände haben wir 4 Wickelräume für Sie eingerichtet. |
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Sie finden 5 WC-Anlagen auf dem Gelände verteilt. Davon sind drei Anlagen behindertengerecht. |
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Rollstuhlfahrer sind uns willkommen. Ihre besonderen Bedürfnisse haben wir in jedem Bereich des Parks berücksichtigt. |
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Rauchen in Fahrgeschäften und in allen Warteschlangen ist nicht gestattet. |
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Problemloses und vor allem auch kostenloses parken: Über 1.200 Parkplätze (auch von größeren Bussen benutztbar) |
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Umweltfreundlich anreisen: Eigene RMV-Haltestelle (Fahrt zum Frankfurter Hauptbahnhof ca. ¾-Stunde). |