Parkordnung
Die Lochmühle-Regeln
Für Sie beginnen nun einige Stunden des Erlebens und Erholens. Da wir sehr viel Freiheit in unserem Park zugestehen, bitten wir Sie, für sich und andere Verantwortung zu zeigen und die nachfolgenden Regeln zu achten.
1) Hausrecht
1.1 Mit dem Betreten des Parks erklären Sie sich mit der Parkordnung einverstanden.
1.2 Das Parkpersonal ist berechtigt und bevollmächtigt, das Hausrecht auszuüben. Dies umfasst insbesondere das Aussprechen von Abmahnungen, Kündigungen und Parkverweisen. Ein Parkverweis nach erfolgter Kündigung des Benutzervertrages ist insbesondere bei grob vertragswidrigem Verhalten des Besuchers, z.B. bei wiederholter Zuwiderhandlung gegen Anweisungen des Personals, die ein Festhalten an dem Vertrag als unzumutbar erscheinen lassen, zulässig. Vor Kündigung und Parkverweis ist grundsätzlich eine Abmahnung auszusprechen. Hiervon kann insbesondere bei besonders schwerwiegenden und wiederholten Verstößen abgesehen werden.
2) Zutritt und Aufenthalt auf dem Gelände
2.1 Das Parkgelände darf nur betreten werden mit gültiger Eintrittskarte sowie an den dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Besuchereingängen.
2.2 Kinder unter 14 Jahren dürfen den Park nur in Begleitung einer volljährigen Aufsichtsperson betreten. Dies gilt auch für Personen, die wegen ihres geistigen oder körperlichen Zustandes nicht in der Lage sind, die Parkregeln zu beachten. Bei Besuchergruppen muss ein Gruppenverantwortlicher gegenüber dem Park benannt werden, der für die Einhaltung der Parkordnung Sorge zu tragen hat.
2.3 Unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehenden Personen, kann der Zutritt verweigert werden oder diese Personen können vom Parkgelände verwiesen werden.
2.4 Die Eintrittskarten sind während des Aufenthaltes aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen. Sie sind nur am Verkaufstag gültig und verlieren beim Verlassen des Parks ihre Gültigkeit. Ein erforderlicher Gang zu Ihrem Fahrzeug ist nur mit einem Stempel auf Ihrer Hand möglich und nur bis 16:30 Uhr (Rückkehr in den Park).
2.5 Die Jahreskarten sind ab dem Kaufdatum für 1 Jahr gültig und berechtigen in dieser Zeit zum freien Eintritt in den Park, sofern dieser für den allgemeinen Besucherverkehr geöffnet ist.
2.6 Wer ohne rechtmäßig erworbene Eintrittskarte im Park angetroffen wird, bezahlt den doppelten Eintrittspreis.
2.7 Ein kurzzeitiges Verlassen des Parks ist nur nach individueller Regelung mit dem Einlasspersonal möglich.
2.8 Der Umtausch sowie der Ersatz verlegter oder verloren gegangener Karten ist ausgeschlossen.
2.9 Bei Fällen höherer Gewalt, technischem und inspektionsbedingtem Ausfall einzelner Anlagen oder bei Angebotsänderungen kann grundsätzlich keine Preisminderung gewährt werden (siehe auch 3.3). In der Winterpause und im Falle von aktuellen Betriebsschließungen aufgrund besonderer Vorkommnisse, wie witterungsbedingte Schließung, Sturmwarnung oder im Falle der Abwehr besonderer Gefahren durch Infektionen oder anderen Gefährdungen von Leib und Leben besteht für alle Eintrittskartenformen kein anteiliger Erstattungsanspruch oder ein Anspruch auf nachträgliche Verlängerung des Gültigkeitszeitraumes.
3) Betriebszeit Fahrgeschäfte
3.1 Fahrbetrieb im Selbstbedienungsmodus ist täglich von 09:30 – 18:00 Uhr.
3.2 Fahrbetrieb mit Bedienpersonal ist täglich von 10:00 – 17:30 Uhr.
3.3 Saisonbedingt, witterungsbedingt und nach Besucheraufkommen bleiben Änderungen in Angebot und Öffnungszeiten vorbehalten (siehe auch 2.9).
4) Aufsichtspflicht
Wir weisen alle Eltern und Begleitpersonen von Gruppen darauf hin, die Aufsichtspflicht sorgfältig zu erfüllen, da wir Sie nicht davon entbinden können. In diesem Rahmen tragen Aufsichtspersonen und Eltern auch die Verantwortung für alle Schäden, die durch die zu Beaufsichtigenden entstehen (siehe auch 2.2).
5) Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
5.1 Den Anordnungen unseres Personals und den Hinweisschildern ist unbedingt Folge zu leisten.
5.2 Besucher dürfen die Wege und Plätze im Park nicht verlassen.
5.3 Der Besitz und das Tragen von Waffen oder gefährlichen Gegenständen (Pistolen, Messer, Schlagringe etc.) ist auf dem Parkgelände nicht gestattet.
5.4 Das mutwillige Lärmen sowie Abspielen von Musik ist untersagt.
5.5 Roller, Rollschuhe, Laufräder, Dreiräder, Scooter und weitere Trendsportgeräte sind aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
5.6 Die feuerpolizeilichen Bestimmungen sind zu beachten. Verboten ist insbesondere das Entfachen von Feuer an anderen als dafür vorgesehenen Stellen (Grillplätze).
6) Benutzung der Einrichtungen und Attraktionen
6.1 Die Benutzung der Spielgeräte, Spielwiesen und ähnlichen Einrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
6.2 Die Einrichtungen stehen Ihnen im Rahmen der jeweiligen Benutzungsordnung zur Verfügung (z.B. Alters- und Größenfreigabe auf der Unternehmenshomepage, bzw. Beschilderung im Park an den jeweiligen Stellen/Attraktionen). Bitte beachten Sie unbedingt diese Anleitungen an den einzelnen Geräten sowie die Anweisungen unseres Personals. Sollten Sie dennoch die Anleitungen bzw. Anweisungen missachten, kann unser Personal Sie von der Benutzung der Attraktion ausschließen, ohne dass dadurch ein Ersatzanspruch Ihrerseits begründet wird. Dies gilt auch, wenn Sie versuchen sollten, sich in einer Warteschlange „vorzudrängeln“.
6.3 Tiere dürfen nicht gejagt, hochgehoben oder erschreckt werden.
6.4 In und an den Fahrgeschäften sowie Warteschlangen ist das Rauchen nicht gestattet.
6.5 Außerdem haften Sie für alle schuldhaft verursachten Schäden, die durch Missachtungen unserer Benutzungsanweisungen oder Anweisungen des Personals oder durch mutwillige Beschädigungen entstehen.
7) Grillordnung
7.1 Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.
7.2 Der Grillvorgang muss bis 18:00 Uhr beendet sein.
7.3 Sorgen Sie dafür, dass der Grill niemals ohne Aufsicht ist.
7.4 Verlassen Sie die Feuerstelle erst, wenn die Asche ausgekühlt ist und wenn Sie noch einmal überprüft haben, ob alles im ordnungsgemäßen Zustand ist.
7.5 Verwenden Sie zum Grillen nur einwandfreie Grillkohle. Bitte kein Holz oder Papier in die Glut werfen.
7.6 Zum Anzünden nur feste Grillanzünder verwenden. Flüssige Zündmittel wie Benzin, Petroleum, Brennspiritus oder ähnliches sind verboten.
7.7 Das Grillen ist nur auf unseren fest installierten Grills erlaubt (d.h. keine eigenen mitgebrachten Grills erlaubt).
7.8 Für Schäden, die an Gästen oder Gegenständen durch den fahrlässigen Umgang mit den Grillhütten oder Grills auftreten, müssen
wir Sie haftbar machen.
7.9 Musik, egal aus welchen Quellen abzuspielen, ist an den Grillplätzen nicht gestattet.
8) Hunde und Haustiere im Park
8.1 Parkzutritt nur mit unserer Hundetoilette (an der Parkkasse erhältlich).
8.2 Hunde müssen immer angeleint und auf den Gehwegen geführt werden.
8.3 Kein Zutritt zu Spielplätzen, Tiergehegen, Streichelgehege und Fahrgeschäften. Halten Sie ausreichend Abstand zu Kindern und anderen Tieren.
8.4 Neben Hunden sind keine weiteren Haustiere im Park gestattet.
9) Haftungsbeschränkungen
9.1 Wir haften unbeschränkt für die durch uns bzw. unsere Erfüllungsgehilfen verursachte schuldhafte Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, sowie für Schäden, die auf von uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Pflichtverletzungen beruhen, soweit keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt wurden. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten durch uns bzw. unsere Erfüllungsgehilfen haften wir für schuldhaftes Verhalten, Im Falle leicht fahrlässiger Verletzung dieser Pflichten ist unsere Haftung jedoch beschränkt auf die vertragstypischen und vorhersehbaren Schäden. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
9.2 Grundsätzlich wird keine Haftung für mitgebrachte Gegenstände übernommen. Dies gilt insbesondere für liegen gebliebene oder verlorene Gegenstände.
10) Schadensmeldungen
10.1 Alle Einrichtungen im Park werden sorgfältig gepflegt und überwacht.
10.2 Sollten Sie dennoch ohne Ihr eigenes Verschulden zu Schaden kommen, so melden Sie den Schaden vor Verlassen des Parkgeländes bei der Information. Melden Sie sich auch bitte dann, wenn Grund zur Annahme besteht, dass aus einem Vorkommen vielleicht erst später ein Schaden entstehen könnte.
11) Parken
11.1 Auf unseren Parkplätzen gilt grundsätzlich die StVO.
11.2 Um den störungsfreien Verkehr zu gewährleisten, müssen die Anweisungen unserer Ordnungshüter auf den Parkplätzen genau beachtet werden.
11.3 Bitte stellen Sie Ihr Fahrzeug nur innerhalb der dafür vorgesehenen Parkflächen ab. Falls Sie dennoch Ihr Fahrzeug außerhalb parken und dadurch den Verkehr behindern, sind wir berechtigt, dieses Fahrzeug auf Ihr Risiko und auf Ihre Kosten abzuschleppen.
11.4 Für Schäden infolge höherer Gewalt wie Sturm, Hagel, Feuer, Diebstahl und Beschädigungen durch andere können wir keinen Ersatz gewähren. Dies gilt nicht, wenn der Schaden durch unser Betriebspersonal verursacht wurde. Aber auch dann können wir nur Schadensersatz gewähren, wenn sie den Schaden vor Verlassen des Parkplatzes dem Freizeitpark Lochmühle melden.
12) Aufnahmen in Bild und Ton sowie Handel und Werbung
12.1 Werbung und jeglicher Handel auf unserem Gelände und auf unseren Parkplätzen sowie das Anbieten von Waren und Dienstleistungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Geschäftsführung gestattet.
12.2 Gewerbsmäßige Ton-, Bild und Videoaufnahmen sind nur nach Genehmigung durch die Parkleitung gestattet.
13) Videoüberwachung
Teile der öffentlich zugänglichen Bereiche im Freizeitpark Lochmühle werden zu Ihrer Sicherheit videoüberwacht und durch entsprechende Hinweisschilder gekennzeichnet. Soweit Bildmaterial gespeichert wird, werden diese Daten unverzüglich gelöscht, wenn sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.
14) Fotoaufnahmen an Attraktionen
Bei der Benutzung bestimmter Attraktionen, wie z.B. der Traktorbahn, werden während der Fahrt Aufnahmen gemacht. Diese Aufnahmen werden dem Benutzer am Ausgang auf Bildschirmen angezeigt und unverbindlich zum Kauf angeboten. Sämtliche Bilder werden ausnahmslos abends aus Datenschutzgründen automatisch unwiderruflich gelöscht.
15) Schlussbestimmungen, Gerichtsstand
15.1 Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
15.2 Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
15.3 Für Klagen des Freizeitparks Lochmühle gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Sitz des Freizeitparks Lochmühle als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
15.4. Wir weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass wir nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser AGB für uns verpflichtend würde, informieren wir die Nutzer hierüber in geeigneter Form.
15.5. Wir weisen für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.