Grillen im Park

Reservierung von Grillplätzen und -hütten

Für Ihre Grillparty können Sie einen unserer 50 Grillplätze oder eine überdachte Grillhütte kostenlos reservieren. Wir haben für jeden Anlass die passende Größe für Sie: vom Familienausflug über den Kindergeburtstag bis hin zu Ausflugsgruppen von Vereinen.

Bitte beachten Sie bei der Reservierung Folgendes:

Die Grillplätze und Grillhütten sind ausschließlich frühzeitig telefonisch reservierbar. Die Buchung ist nur unter folgender Rufnummer möglich:

Tel. 0 61 75 / 79 00 60

Die Grillhütte/der Grillplatz muss bis spätestens 11 Uhr belegt sein, danach kann keine weitere Bereithaltung mehr gewährleistet werden!

Sollten Sie den gebuchten Grillplatz nicht in Anspruch nehmen können, geben Sie uns bitte frühestmöglich Bescheid.

Grillen auf eigene Gefahr. Ausgekühlte Asche bitte nach dem Grillen auf der Feuerstelle liegen lassen. Die Benutzung von eigenen Grills ist im Park nicht erlaubt. Lesen und befolgen Sie bitte unbedingt unsere Grillordnung (Nr. 7 der Parkordnung)!

Sie können zur Müllvermeidung beitragen, indem Sie weitgehend auf Einweggeschirr verzichten.

Download Grillplatzplan (PDF)

Grillordnung

7.0 Das mutwillige Lärmen sowie Abspielen von Musik ist untersagt.

7.1 Die Benutzung der Grilleinrichtungen erfolgt auf eigene Gefahr.

7.2 Das Grillen ist bis 18:00 Uhr erlaubt.

7.3 Sorgen Sie dafür, dass der Grill niemals ohne Aufsicht ist.

7.4 Verlassen Sie den Grillplatz erst, wenn die Asche ausgekühlt ist und wenn Sie noch einmal überprüft haben, ob alles im ordnungsgemäßen Zustand ist.

7.5 Verwenden Sie zum Grillen nur einwandfreie Grillkohle. Bitte kein Holz oder Papier in die Glut werfen.

7.6 Zum Anzünden nur feste Grillanzünder verwenden. Flüssige Zündmittel wie Benzin, Petroleum, Brennspiritus oder ähnliches sind verboten.

7.7 Das Grillen ist nur auf unseren fest installierten Grills erlaubt (d.h. keine Aufstellung von eigenen, mitgebrachten Grills möglich).

7.8 Für Schäden, die an Sachen oder Gästen durch den fahrlässigen Umgang mit Grillhütten oder Grills auftreten, müssen wir Sie haftbar machen.

7.9 Für liegen gebliebene Sachen können wir keine Haftung übernehmen.

Trockene GrillanzünderHolzkohle erlaubtKeine HozscheiteKein SpiritusKeine Musik